iPads – Haftungsklausel zur Unterschrift freigegeben
Wir haben einen Erfolg zu verzeichnen und können die Leih- und Nutzungsvereinbarung hinsichtlich der Haftungsklausel zur Unterschrift freigeben!
Wir haben uns massiv für die Änderung der derzeitigen Haftungsklausel eingesetzt. Eine schärfere Haftungsübertragung auf uns Eltern war nach deutschem Recht NICHT möglich. Am 24.06.2021 wurde die Haftung im Schul- und Sportausschuss auf unser vehementes Bestreben hin auf Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reduziert!
Trotzdem mussten wir feststellen, dass weiterhin die alten Fassungen zur Unterschrift ausgehändigt wurde.
Dieses Problem fand sich nach unserer Stellungnahme hin auf der Tagesordnung vom Schul- und Sportausschuss am 18.01.2022 wieder.
In dieser Sitzung bekräftigte Frau Georgia Schönemann (Leiterin vom Amt für Schule), dass die Schulen nochmals angeschrieben und auf die Nutzung der neuen Fassung hingewiesen werden.
Und was ist mit all den alten Fassungen, die seit der Änderung unterschrieben wurden?
Frau Schönemann sagte dem Schul- und Sportausschuss auf Nachfrage zu, dass das Amt für Schule evtl. eingetretene Schäden trotzdem nach der neuen Regelung bearbeitet werden!!